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Digitalisierungsoffensive: Förderung für Online-Marketing im steirischen Tourismus
Digitalisierungsoffensive Steiermark 2018/2019: Sparen Sie 50 % mit der Förderung für Tourismus-Online-Marketing!
Das Land Steiermark stellt heimischen Tourismusbetrieben und -verbänden einen Fördertopf von insgesamt 1 Million Euro exkl. MwSt. zur Verfügung: € 500.000,– für den gewerblichen Bereich und € 500.000,– für den nicht-gewerblichen Bereich. Mit dieser Tourismusförderung können 50 % der Projektkosten gespart werden. Wofür dieses Budget genutzt werden kann? Wer Anspruch hat? Wie man zur Förderung kommt? Und warum es sich lohnt, jetzt schnell zu handeln? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Sie haben sich bereits umfassend über die Tourismusförderung informiert und wissen über alles Bescheid? Dann hüpfen Sie doch direkt rüber auf digitaloffensive.weseo.at, sichern Sie sich kompetente Beratung und stellen Sie noch heute den Förderungsantrag:
Wer kann die Digitalisierungsförderung in Anspruch nehmen?
- gewerbliche Hotellerie- und Gastronomiebetriebe mit KMU-Status in der Steiermark
- Tourismus- und Regionalverbände sowie touristische Angebotsgruppen in der Steiermark (nicht gewerblich)
Wie hoch liegt die Förderungssumme für Hotel- und Gastronomiebetriebe?
- 50 % von max. € 7.000,– Projektkosten, also bis zu € 3.500,– (alle Preisangaben exkl. MwSt.)
Wie hoch liegt die Fördersumme für Verbände und Angebotsgruppen?
- Tourismusverbände: 50 % von max. € 20.000,– Projektkosten, also bis zu € 10.000,–
- Mehrgemeindige Tourismusverbände und Angebotsgruppen: 50 % von max. € 40.000,– Projektkosten, also bis zu € 20.000,–
- Regionalverbände: 50 % von max. € 50.000,– Projektkosten, also bis zu € 25.000,– (alle Preisangaben exkl. MwSt.)
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Mit der Umsetzungsförderung „Digital Upgrade“ werden zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Onlinepräsenz und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss es sich beim Auftraggeber um ein gewerbliches Unternehmen handeln. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Umsetzung einer neuen Website
- Optimierung bestehender Webauftritte (technisch, gestalterisch, inhaltlich)
- Integration von Buchungs- und Anfrage-Modulen
- Texterstellung
- Übersetzungen
- Produktion von Foto- und Videomaterial
- Integration von Online-Analyse-Tools
- Integration in Buchungsplattformen
- Suchmaschinenoptimierung (SEO, Onpage und Offpage)
- Online-Korrespondenz (z. B. Newsletter)
- Social-Media-Maßnahmen
Wie komme ich zur Förderung?
Die Beauftragung der oben genannten Maßnahmen kann erst nach der Einreichung eines Förderantrages erfolgen. Darin unterstützen wir Sie sehr gerne! Wir beraten Sie unverbindlich zu geeigneten Maßnahmen und sind Ihnen in der Antragstellung sehr gerne behilflich. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Button für mehr Informationen und füllen Sie dort das Anfrageformular aus. Und denken Sie dran: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Schlagen Sie schnell zu, bevor der Fördertopf leer ist. Wir freuen uns darauf, Ihren digitalen Tourismusauftritt zum Glänzen zu bringen!
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