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Was eine Barrierefreiheitserklärung enthalten soll und wie du sie erstellst.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
In der Barrierefreiheitserklärung informieren Website-Betreiber über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website.
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein Website-Inhalt, den man gut mit dem Impressum oder der Erklärung zum Datenschutz vergleichen kann: hilfreich, formell und inhaltlich nur dann wirklich interessant, wenn man diese konkrete Information sucht. Für Website-Betreiber*innen ist es in jedem Fall empfehlenswert, eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen, denn hier können sie User*innen zeigen, wie sie online mit dem Thema Barrierefreiheit umgehen. Außerdem zeigt sie Bewusstsein für die Wichtigkeit eines barrierefreien Angebots und den Willen zur Inklusion aller Menschen – und das ist doch etwas sehr Positives.
Kleiner Tipp: Bei öffentlichen Einrichtungen nachschauen.
Sie liefern gute Beispiele und Anregungen.
Für viele Unternehmen der Privatwirtschaft besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung ab 28.6.2025; öffentliche Einrichtungen brauchen sie seit September 2018. Diese Barrierefreiheitserklärungen sind also schon erprobt und bieten oft hilfreiche Anregungen.
Achtung: Unterschiede gibt es beim Thema Durchsetzungsverfahren, sie werden für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von unterschiedlichen Stellen durchgeführt. Mehr dazu erfährst du im Absatz über die Bestandteile der Barrierefreiheitserklärung.
Woraus besteht eine Barrierefreiheitserklärung?
Die Barrierefreiheitserklärung lässt sich in 5 große Abschnitte gliedern:
- Einleitung
In einem einleitenden Text drückst du den Zugang deines Unternehmens zum Thema Barrierefreiheit aus und nennst die jeweiligen Rechtsvorschriften, nämlich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. - Nicht-barrierefreie Inhalte, Gründe, Kontaktdaten zu den jeweiligen Inhalten
Hier listest du auf, welche Inhalte (noch) nicht barrierefrei gestaltet sind; am besten gruppierst du die Inhalte nach den Gründen dafür, warum sie nicht barrierefrei zugänglich sind. - Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier gibst du an, wann die Barrierefreiheitserklärung erstellt bzw. aktualisiert wurde. Du solltest sie mindestens 1 x jährlich überprüfen und aktualisieren, dann aktualisierst du natürlich auch dieses Datum. Außerdem erläuterst du, wie du vorgegangen bist (Selbsttest nach WCAG 2.2, Bewertung durch Dritte, Zertifizierung etc.). - Feedback und Kontaktangaben
Du bietest Website-Besucher*innen die Möglichkeit zum Feedback per Kontaktformular oder E-Mail an. Hilfreich ist es, wenn du schon einen Betreff vorgibst (z.B. Meldung einer Barriere auf der Website beispiel.at) und die User*innen bittest, das Problem zu beschreiben und die betroffene URL anzuführen.
- Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren
In diesem Absatz bietest du Informationen darüber, an welche Stelle sich Nutzer*innen wenden können, wenn sie keine zufriedenstellende Antwort auf ihr Feedback erhalten, inkl. Link zur zuständigen Schlichtungsstelle. Du kannst diesen Textblock hier verwenden:Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort innerhalb von zwei Monaten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle für Barrierefreiheit wenden:
Sozialministeriumservice
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Website: Sozialministeriumservice Landesstelle Oberoesterreich
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.atDiese Stelle prüft Ihre Beschwerde und entscheidet über weitere Maßnahmen.
Wo und wie sollte die Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?
Die Barrierefreiheitserklärung sollte leicht auffindbar und von jeder Seite der Website aus erreichbar sein. Ein Link im Footer (neben dem Impressum und der Datenschutzerklärung) ist dafür die beste Lösung. Die Erklärung selbst erstellst du in einem barrierefreien Format, am besten als eigene Seite auf der Website.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web überhaupt?
Am 28.6.2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das den European Accessibility Act (EAA, EU-Richtlinie 2019/822) in nationales Recht überführt. Dadurch sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Was dieses Gesetz genau beinhaltet, ob dein Web-Auftritt betroffen ist und wenn ja, welche Schritte du setzen kannst, haben wir in einem umfangreichen Blogbeitrag zusammengefasst.
Wir haben sehr genau recherchiert und immer wieder aktualisiert; im Zweifelsfall empfehlen wir trotzdem, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen – sicher ist sicher.
Du hast Fragen zur Barrierefreiheitserklärung?
Unser Customer-Success-Team ist für dich da.
Viktoria, Lisa, Lisa und Verena stehen dir gerne bei Fragen und Anliegen rund um die Barrierefreiheitserklärung zur Verfügung.
Du erreichst die vier immer Mo – Do, 9:00 – 17:00 sowie Fr, 9:00 – 14:00 telefonisch unter 0800 400 877 und per Mail unter service@weseo.at.
Was bei uns sonst immer so los ist.