01. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
WESEO ist gerade dabei, den Webauftritt komplett zu erneuern – Barrierefreiheit ist bereits in der Konzeption, im Design und in der Entwicklung ein begleitendes Thema. Auch wenn wir als Unternehmen, das ausschließlich im B2B-Bereich tätig ist, nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, ist uns eine inklusive Haltung und der barrierefreie Zugang zu unseren Website-Inhalten wichtig.
Wir arbeiten daran, den Relaunch unserer Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei werden wir die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 einhalten.
02. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung stehen.
Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an office@weseo.at.
Wir versuchen, Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Unverhältnismäßige Belastung:
Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlt die geforderte Audiobeschreibung oder eine textuelle Alternative (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative)), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer*innen nicht zur Verfügung stehen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Vom Anwendungsbereich ausgenommene Inhalte:
Ältere Dokumente und Inhalte, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind vom Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen und sind daher derzeit nicht an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst.
Inhalte von Drittanbietern, die nicht von WESEO entwickelt, finanziert oder kontrolliert werden, fallen ebenfalls nicht unter die Anforderungen des BaFG.
Die genannten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend überprüft und – wo möglich – schrittweise behoben.
03. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Grundlage eines Selbsttests nach WCAG 2.2 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 25.6.2025.
Unsere Website wird derzeit komplett neu gestaltet. Die aktuelle Version ist noch nicht barrierefrei, Barrierefreiheit wird aber in allen Phasen der Neugestaltung mitbedacht und umgesetzt.
Als B2B-Unternehmen sind wir gesetzlich nicht verpflichtet, die Anforderungen des BaFG einzuhalten – dennoch ist uns digitale Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen und wird im Relaunch umfassend berücksichtigt.
04. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Kontaktadresse:
E-Mail: office@weseo.at
Bitte übermitteln Sie uns genaue Informationen zum Problem, indem Sie
- das Problem beschreiben und
- die URL der betroffenen Seite oder des Dokuments nennen.
Wir prüfen Ihre Anfrage und werden Sie ehestmöglich kontaktieren.
05. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort innerhalb von zwei Monaten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle für Barrierefreiheit wenden:
Sozialministeriumservice
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Website: Sozialministeriumservice Landesstelle Oberoesterreich
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Diese Stelle prüft Ihre Beschwerde und entscheidet über weitere Maßnahmen.